Due Diligence Beratung für München

Unter Due Diligence wird die sorgfältige Analyse und Bewertung eines Unternehmens im Rahmen einer beabsichtigten geschäftlichen Transaktion verstanden. Die bei einem Due Diligence Review durchzuführenden Arbeiten zielen darauf ab, dass das Unternehmen kritisch darauf durchgesehen wird, ob es irgendwelche Probleme gibt, die künftig zu Kosten führen können und damit auf den Wert des Objektes im Transaktionszeitpunkt einen Preis-/ Wertabschlag rechtfertigen.
Aber auch die „stillen“ und konkreten Chancen eines Unternehmens sollen eruiert werden.

Gründe für eine Due Diligence 

Anlässe für eine Due Diligence bei mittelständischen Unternehmen in München & Umgebung können sein:

  • Kauf/Verkauf eines Unternehmens oder Unternehmensteils
  • Einbringung von Unternehmen oder Unternehmensteilen
  • Verschmelzung von Unternehmen
  • Anteilserwerbe
  • Kreditgewährung für ein Unternehmen.

Für eine Due Diligence bei mittelständischen Unternehmen gibt es keine festen Grundregeln, die für alle Unternehmen gleichermaßen gelten. Deshalb gehen wir bei der Durchführung eines Due Diligence Review sehr individuell vor, weil das, was bei einem Unternehmen außerordentlich wichtig erscheint, bei einem anderen Unternehmen völlig unerheblich sein kann.

Auf der Grundlage meist eines Letter of Intent (Absichtserklärung) werden wir mit einem ausgewählt qualifizierten Team, fallweise bestehend aus Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten und Steuerberatern, bei folgenden Due Diligence Untersuchungen tätig:

Financial Due Diligence

  • Erfassung der wirtschaftlichen Grundlagen der unternehmerischen Tätigkeit
  • Untersuchung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Vergangenheit
  • Analyse/Plausibilität der Planung, Erkennen von Chancen und Risiken

Tax Due Diligence

  • Aufnahme der steuerlichen Situation, Erkennen und Analyse von steuerlichen Risikopotentialen
  • Steuerplanung bezüglich der späteren Transaktionsgestaltung

Legal Due Diligence

  • Analyse der rechtlichen Beziehungen des Unternehmens zu seinen Stakeholdern (Gläubigern, Lieferanten, Arbeitnehmern, Kunden, Fiskus, Geschäftsleitung, Behörden wegen Auflagen u. a.)
  • Erfassung und rechtliche Beurteilung der internen Rechtsstruktur.

Schließlich münden unsere Untersuchungshandlungen vor Ort in eine Berichterstattung an unsere Informationsempfänger (Auftraggeber wie Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände, Banken etc.) entweder in Form einer zeitnahen Präsentation (sog. short form presentation) oder einem ausformulierten Report (sog. long-form presentation) ein.

Dr. Edmund Weigert

Dr. Edmund Weigert

Diplom-Volkswirt
Wirtschaftsprüfer
Steuerberater
 
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