Internationales Steuerrecht in München

Die zunehmende Ausrichtung wirtschaftlicher Aktivitäten auf internationale Märkte sowie die Aussichten, für Investitionen im Ausland rechtliche und steuerliche Vergünstigungen zu erlangen, erfordern eine frühzeitige Beratung über die steuerlichen Auswirkungen solcher Tätigkeiten. Da natürliche Personen, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften und andere Personenvereinigungen in den meisten Ländern unterschiedlich besteuert werden, sind umfassende Informationen über die jeweiligen Gestaltungsmöglichkeiten und ihre steuerlichen Folgen sowie eine sorgfältige Planung der Durchführung dieser Aktivitäten erforderlich.

Doppelbesteuerungen vermeiden

Mit den meisten Wirtschaftsnationen hat die Bundesrepublik Deutschland Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen geschlossen, deren Kenntnis und Auslegung für die steuerliche Optimierung internationaler Aktivitäten unabdingbar ist. Aber auch bei Ländern, mit denen kein Abkommen geschlossen wurde, gilt es, durch geeignete Gestaltungen eine doppelte Besteuerung zu vermeiden.

Eine Auswahl unseres Beratungsangebots:

  • Steueroptimale Gestaltung ausländischer Aktivitäten
  • Rechtliche und steuerliche Beratung bei Wegzug oder Zuzug
  • Ermittlung, Formulierung und Dokumentation von Verrechnungspreisabsprachen und Kostenumlagen im Unternehmensverband
  • Gründung von Unternehmen, Zweigniederlassungen oder Beteiligungsgesellschaften im Ausland
  • Vermittlung rechtlicher und steuerlicher Beratung im Ausland

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