Beratung für Vermögensnachfolge in München

Die fundierte Lösung der Vermögens- und Unternehmensnachfolge ist ein Dauerthema. Die veröffentlichten Daten zur Unternehmensnachfolge bestätigen, dass in den nächsten fünf Jahren jährlich bei rd. 70.000 Unternehmen die Nachfolge zu regeln ist. Die Fragestellungen umfassen dabei wirtschaftliche, rechtliche, steuerliche und versorgungsregulatorische Aspekte. Im Rahmen unseres Kompetenz-Centers „Nachfolge" für München bzw. Bayern haben wir ein fachlich kompetentes und erfahrenes Team für die komplexen Probleme der Vermögens- und Unternehmensnachfolge zusammengestellt. Wesentlich ist für uns, eine ganzheitliche Vermögensnachfolge für unsere Mandanten aus dem Raum München/Bayern zu planen und umzusetzen. Im Zusammenhang mit der Vermögensnachfolge ergeben sich oftmals auch Fragen zur Vermögensberatung. In jedem Fall stellen wir Ihnen erfahrene und sachkundige Berater zur Seite. 

Unsere (betriebs-) wirtschaftliche und Vorsorgeberatung umfasst:

  • Aufnahme und Feststellung des Reinvermögens und Übertragungsvermögens
  • Unternehmensbewertung
  • Bewertung des Grundvermögens
  • Anteilsbewertung
  • Finanzplanung für Übertragenden und Vermögensempfänger
  • Vermögensplanung mit Risikoabsicherung
  • Vermögens- und Liquiditätsabsicherung für Übertragenden

Unsere rechtlichen Beratungsleistungen der Vermögensnachfolge umfassen:

  • Feststellung der Familienverhältnisse
  • Darstellung der anzuwendenden Güterstandsregelungen und persönlichen (gesetzlichen) Erbfolgesituation (mit
  • Vermächtnissen, Teilungsanordnungen u. a.)
  • Auswahl einer nachfolgegünstigen Unternehmensrechtsform
  • Überprüfung von Erb- und Pflichtteilsansprüchen
  • Abstimmung gesellschaftsrechtlicher Regelungen (Satzung) an die individuelle Erbfolgeregelung (Testament, Erbvertrag)
  • Gestaltung des Unternehmertestamentes
  • Gestaltung eines Ehe- und Erbvertrages
  • Gestaltungen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge
  • (Teil-) Übertragung von Betriebsvermögen
  • (Teil-) Übertragung von Privatvermögen
  • Ausgleichszahlungen/Abfindungen an Miterben
  • ehebedingte Zuwendungen zu Lebzeiten
  • Berücksichtigung von Rückfallklauseln
  • Einbringung in Familiengesellschaft (Familienpool)

Unsere steuerlichen Beratungsleistungen umfassen:

  • Vorabberechnung der erbschaft-/schenkung- und ggf. ertragsteuerlichen Belastungen aufgrund gesetzlicher oder bestehender Erbfolgeregelungen
  • Gestaltung eines steueroptimierten Nachfolgekonzeptes
  • Unterstützung bei Buy-Out/-in-Nachfolgeregelungen

 

Jochen Reiter

Jochen Reiter

Rechtsanwalt
Steuerberater
 
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