Beratung zur Rechtsformwahl in München

Umwandlung, Restrukturierung

Wenn sich in einem Unternehmen die Notwendigkeit ergibt, aufgrund neuer Rahmenbedingungen einer ungünstigen Besteuerung auszuweichen oder im Vorgriff auf Strukturveränderungen negative steuerliche Folgen zu vermeiden, bieten sich Möglichkeiten der Umwandlung der bestehenden Rechtsformen in andere, um die geplante Struktur steuerlich zu optimieren. Auch hier sind Überlegungen möglichst frühzeitig anzustellen, um bestehende Alternativen eingehend prüfen und gegeneinander abwägen zu können, bevor steuerlich relevante Rechtsänderungen wirksam werden.

Ganz besonders gilt dies im Vorfeld eines Unternehmenserwerbs und im Zusammenhang mit einer geplanten Unternehmensnachfolge. Häufig sind Rechtsformen auf die Optimierung der laufenden Besteuerung ausgerichtet, nicht aber im Hinblick auf plötzliche Veränderungen, mit denen man nicht gerechnet hat. Durch rechtzeitige Umwandlung der Rechtsform lassen sich Nachteile vermeiden.

Eine Auswahl unseres Beratungsangebotes:

  • Wahl der optimalen Unternehmensform
  • Gründung von Unternehmen
  • Zusammenschlüsse und Kooperationen von Unternehmen oder Praxen
  • Unternehmensnachfolge und Erbfolge
  • Umwandlungs- und Gründungsprüfungen
  • Steuerplanung und Steueroptimierung

Wahl der Rechtsform

Der Gesetzgeber ist seit vielen Jahren bemüht, die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen am Standort Deutschland durch Steuersenkungen und Schaffung anderer günstiger wirtschaftlicher Rahmenbedingungen zu stärken und zu erhöhen. Jedoch werden die verschiedenen Rechtsformen immer noch unterschiedlich besteuert, so dass es sich lohnt, wirtschaftliche Aktivitäten in der Weise zu strukturieren, dass die Steuerbelastung so gering wie möglich ausfällt. Hierzu gibt es verschiedene Gestaltungsalternativen, die bei der Steuerplanung sowohl hinsichtlich der laufenden als auch hinsichtlich der aperiodischen Besteuerung zu bedenken sind. Zu Letzterer gehören nicht nur die Auswirkungen bei Unternehmensverkäufen oder Umstrukturierungen, bei Zusammenschlüssen oder Teilungen, sondern auch die immer wichtiger werdende Besteuerung bei Erbfolgen und Schenkungen.

Im Rahmen einer systematischen Steuerplanung müssen und können diese Ereignisse frühzeitig in die Gestaltungsüberlegungen einbezogen werden. Darüber hinaus müssen im Rahmen von Gesetzesreformen, insbesondere der Unternehmensbesteuerung, die gewählten Rechtsformen immer wieder daraufhin überprüft werden, ob sich die ursprüngliche Zielsetzung noch verwirklichen lässt oder ob Anpassungen der Gestaltung erforderlich sind.

Diese Überlegungen haben auch eine internationale Dimension, wenn - wie es immer häufiger vorkommt - Unternehmen ihre Aktivitäten über die Grenze ausrichten.

Jochen Reiter

Jochen Reiter

Rechtsanwalt
Steuerberater
 
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