Wir führen die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen von Jahres- und Konzernabschlüssen für Gesellschaften aller Rechtsformen durch, auch nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IFRS und US-GAAP). Dabei können wir bei der Prüfung ausländischer Tochterunternehmen von deutschen Mutterunternehmen auf unsere Partnergesellschaften aus dem UHY-Netzwerk zurückgreifen.
Umgekehrt prüfen wir bei Tochterunternehmen ausländischer Gesellschaften das sog. Reporting-Package und berichten an das Mutterunternehmen. Bei der Umstellung der Rechnungslegung nach IFRS können wir Sie projektbegleitend fachlich bzw. prüferisch unterstützen.
Bei Unternehmensakquisitionen, Umwandlungen, Sanierungen sowie in vielen anderen besonderen Situationen vertrauen unsere Mandanten auf die Ergebnisse unserer betriebswirtschaftlichen Sonderprüfungen (z.B. Due Diligence, Interne Revision, Unterschlagung, Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung, Überschuldung).
Wirtschaftsprüfer, die gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen durchführen, sind verpflichtet, sich einer Qualitätskontrolle zu unterziehen (sog. Peer Review). Mit Erfolg haben wir am System der Qualitätskontrolle nach § 57a WPO teilgenommen, um unseren hohen Qualitätsstandard auch im Außenverhältnis zu dokumentieren.