BEPS (Base Erosion and Profit Shifting) wirkt sich auch im Mittelstand aus!

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Kurzbeitrag von RAStB Johannes Bitzer - Dezember 2015

Am 5.10.2015 hat die OECD ihre Abschlussberichte zum Projekt Base Erosion and Profit Shifting veröffentlicht. Damit wurde ein langwieriger Prozess zur Überarbeitung des internationalen Steuerrechts abgeschlossen, den die G-20-Staaten am 20.7.2013 in Moskau angestoßen haben. In den Berichten werden Steuerplanungsmodelle beschrieben und analysiert, die Schlupflöcher und Diskrepanzen im internationalen Steuerrecht ausnutzen, und Vorschläge gemacht, um zukünf- tig die künstliche Verschiebung von Gewinnen in Niedrigsteuerländer zu verhindern. Ziel der OECD ist es, Rahmenbedingungen für eine Besteuerung der Gewinne am Ort der wirtschaftlichen Aktivitäten bzw. der Wertschöpfung vorzunehmen. Jedoch werden diese Änderungen nicht nur die öffentlich diskutierten Sparmodelle von Starbucks, Emerson und Google treffen, sondern alle international tätigen Firmen und Personen in den Staaten der OECD und der G-20. Die meisten Unternehmen, die Geschäfte über die Grenze tätigen, haben jedoch noch nicht realisiert, welche Auswirkungen diese Initiative schon in der nächsten Zeit haben kann.

Auch wie sich BEPS auf das Steueraufkommen der Bundesrepublik Deutschland auswirken wird, ist noch nicht absehbar - jedoch ist im Diskussionsprozess deutlich geworden, dass gerade stark exportierende Länder wie Deutschland durch einzelne Regelungen erheblich an Steueraufkommen verlieren werden, während sie z.B. bei der Besteuerung der digitalen Wirtschaft und der gewerblichen Schutzrechte auch profitieren können.

Besonders gravierend werden sich die geplanten Änderungen zur Definition der Betriebsstätte in den Doppelbesteuerungsabkommen auswirken. Beispielsweise soll ein Zentrallager anders als bisher zukünftig als Betriebsstätte betrachtet werden oder auch die Tätigkeit von Kommissionären für ein deutsches Unternehmen im Ausland. Bisher unschädliche Tätigkeiten wie die Lagerung oder Auslieferung von Gütern werden zukünftig nur noch von der Begründung einer Betriebsstätte ausgenommen, wenn es sich um rein vorbereitende Aktivitäten oder um Hilfstä- tigkeiten handelt. Besonders für Unternehmen in Grenznähe, die Warenlager im Ausland unterhalten, ist deshalb zu prüfen, ob es sich bei ihren Einrichtungen um solche handelt, die zukünftig eine Betriebsstätte begründen oder nicht.

Auch im Bereich der Bauausführung und Montage, die bisher nur eine Betriebsstätte begründet haben, wenn ihre Dauer länger als 12 Monate beträgt, ist eine striktere Handhabung geplant, um die künstliche Aufspaltung der Leistungen in Verträge mit kürzeren Laufzeiten und die Verteilung der Aufträge auf verbundene Unternehmen zu unterbinden.

Änderungen werden sich auch im Bereich der Verrechnungspreise zwischen verbundenen Unternehmen ergeben; hier ist besonders das ge- plante Country-by-Country-Reporting (CbC- Reporting) zu nennen, das zum Ziel hat, dass für jede beteiligte Finanzverwaltung im In- und Ausland transparent wird, wo und in welcher Höhe ein Konzern seine Gewinne versteuert. Dies wird u.E. besonders die deutsche Exportwirtschaft betreffen.

Wir empfehlen daher, sich rechtzeitig auf die zu erwartenden Regelungen einzustellen, um eventuellen Änderungsbedarf frühzeitig identifizieren zu können. Nicht nur sind besonders die oben angesprochenen Betriebsstättenrisiken aufzuspüren; auch über die Verteilung von Funktionen im Rahmen eines bestehenden Verrechnungspreismodells ist erneut nachzudenken. Es ist zu erwarten, dass sich besonders diejenigen Länder, die sich per Saldo einen Besteuerungszuwachs erwarten, nunmehr zügig mit der Umsetzung der Ergebnisse in nationales Recht befassen werden. Der deutsche Gesetzgeber hat die Vorlage eines entsprechenden Gesetzentwurfs bereits für das I. Quartal 2016 angekündigt.

Während BEPS ursprünglich als Reaktion auf massive Steuerplanungsmodelle amerikanischer Unternehmen geplant war, hat sich im Laufe des Prozesses herausgestellt, dass BEPS jedes international tätige Unternehmen betreffen wird und dass die vorgesehenen Änderungen besonders Auswirkungen auf deutsche exportierende Unternehmen haben können. Daher besteht kurzfristiger Handlungsbedarf.

Hier finden Sie den gesamten Beitrag als PDF Datei.
pdfBEPS-Base-Erosion-and-Profit-Shifting.pdf

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